Mitbestimmungsrecht

Siehe § 81, 82 BbgSchulG

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

 

In den Elternversammlungen werden alle zwei Jahre die Elternsprecherinnen oder Elternsprecher gewählt.

 

Die gewählten Elternsprecherinnen oder Elternsprecher aller Klassen bilden die Elternkonferenz unserer Schule.

 

Die Elternkonferenz wählt aus dem Kreis der Eltern der Schule die Mitglieder der Schulkonferenz sowie ein Mitglied des Kreiselternrates.

 

Die jeweiligen Termine finden Sie unter dem Menüpunkt „Termine“ oder im Kalender.